Ross Karten Einführung

Einführung in die Selektions-Möglichkeiten der Navigation

Die Sammlung der Ross-Karten mit ihren unterschiedlichen Persönlichkeiten, die seit den 1920iger Jahre produziert werden und ihrer artverwandten Verlage in Deutschland und Österreich zeigen ein wunderbaren gesellschaftlichen Querschnitt der Weimarer Zeit. Wer ein Star oder ein angehender ist wird durch eine Postkarten, Autogrammkarten vermarket. Oder Personen lassen sich einen Satz auf eigene Rechnung beim Ross-Verlag produzieren, um sich zu bewerben oder als Visitenkarte weiterzugeben. Sammeln ist angesagt, wie heutzutage das Fotografieren mit dem Handy und einem Prominenten. Damals wurde nach der Unterschrift gejagt beziehungsweise erbittet.

Anhand dieses ganzen Panoptikum der Gesellschaft, dargestellt durch die Postkarten – das keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben will/kann/darf – können wir die Veränderungen zu Beginn des Jahres 1933 auf unterschiedlichen Ebenen sehr gut aufzeigen.

Mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 ändert sich die Situation für alle Personen in den Grenzen Deutschlands.

Spätestens nach der Reichstagsbrandverordnung (Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat) vom 28. Februar 1933, dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 und dem Reichskulturkammergesetz (bestehend aus Reichsschrifttumskammer, Reichsfilmkammer, Reichsmusikkammer, Reichstheaterkammer, Reichspressekammer, Reichsrundfunkkammer und Reichskammer der bildenden Künste), verkündet am 22. September 1933, ändert sich alles. Juden, politisch Aktive, Schwule, Lesben oder einfach nur Andersdenkende verlieren von heut auf morgen ihre Arbeit und später zum Teil auch schon ihr Leben.

Wie ändert sich das Leben und wie kann ich all dies eingrenzen und mich nicht im Uferlosen verlieren?

Da es sich in erster Linie um Schauspieler, Kabarettisten und Regisseure, Drehbuchautoren und Schriftsteller, Musiker, Sänger und Komponisten und bekannte Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens handelt, sind diese, wenn möglich mit Filmen, Konzerten und Audio-Dateien verknüpft. Die Person ist in ihrer gelebten Zeit besser festzumachen und wir erhalten einen Einblick in die Zeit der Weimarer Republik und die gravierenden Veränderungen nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Januar/Februar 1933.

Durch die „Selektions-Möglichkeiten“ können sie diese Veränderungen einschränken und konkretisieren. Es wird ersichtlich, wie viele Schicksale exemplarisch durch „Rassengesetze“, politische Gewalt und Willkür aus dem „normalen“ Leben entfernt werden. Diese für die Kultur grossen Aderlass musste kompensiert und durch „neue“ Künstler ersetzt werden. Diese finden sie unter der Bezeichnung „ab 1933“.

Doch Vorsicht: Nicht alle „Selektions-Möglichkeiten“ führen zum gleichen Ziel. So muss sich ein „KZ und Arbeitslager“ nicht nur auf den Bereich der Deutschen Reiches beziehen. Diese gibt es zu der damaligen Zeit zum Beispiel im Nachkriegs-Deutschland und in der Sowjetunion.

Bei den unterschiedlichen Lebensläufen fällt immer wieder diese Macht der „Willkür“ auf, die allen totalitären Regierungen eigen ist.

ab 1933 aktiv

Alle hier aufgeführten Personen, ob Schauspieler, Musiker, Schriftsteller, Sänger, Kabarettist – alle die auf Rosskarten oder verwandten Verlagen als Autogrammkarte veröffentlicht wurden – sind zum Jahresbeginn 1933 aktiv in der Kulturszene Deutschlands aktiv. Mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 ändert sich die Situation für diese Personen in den Grenzen Deutschlands. Spätestens nach der Reichstagsbrandverordnung (Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat) vom 28. Februar 1933, dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 und dem Reichskulturkammergesetz, verkündet am 22. September 1933, ändert sich alles.

Gerade noch waren zum Beispiel Otto Wallburg und Magda Schneider Partner im Film „Marion, das gehört sich nicht“, dessen Uraufführung am 15 Februar 1933 stattfand. Danach endet die deutsche Karriere von Otto Wallburg durch Berufsverbot, später wird er in Auschwitz ermordet. Magda Schneider, die Mutter der späteren Schauspielerin Romy Schneider wird dagegen eine Nähe zu Adolf Hitler nachgesagt. Ein Sachverhalt, den ich bis heute schwer nachvollziehen kann, jedoch typisch zu sein scheint.

Ebenso die Arbeitsbeziehung zwischen Oskar Karlweis und Johannes Riemann. Beide spielen zusammen in „Die Herrn vom Maxim“, uraufgeführt am 1. Januar 1933. Karlweiss erhält als Jude Arbeitsverbot und geht ins Exil, Johannes Riemann tritt in die Partei ein, wird Staatsschauspieler und tritt während der Truppenbetreuung 1944 bei Bunten Abenden im Vernichtungslager Auschwitz auf.

Zwei völlig konträre Lebensläufe, wie es sie zu hunderten, tausenden ab 1933 in Deutschland gibt. 1933 ist ein einschneidendes Jahr.

Auftrittverbot 1933

Mit der Verkündigung des „Reichskulturkammergesetz“ am 22. September 1933 ist es nun auch „amtlich“. Wer Kunst- und im weitesten Sinne Kulturschaffender ist, muss der jeweils für ihn zuständigen Einzelkammer angehören. Wer keinen Ariernachweis erbringen kann, wird nicht aufgenommen oder, soweit er schon einer Kammer angehört, wieder ausgeschlossen. Die Personen haben Arbeitsverbot in Deutschland. Ende 1936 verschärfte Goebbels streng vertraulich diese Richtlinie, indem nunmehr auch „sämtliche mit Halb- und Vierteljuden verheiratete“ als „jüdisch Versippte“ einbezogen wurden. Doch auch hier finden wir Beispiele der politischen Willkür, die zu Sondergenehmigungen führen.

Filme aus Österreich, wohin viele Kulturschaffende fliehen erhalten Aufführungsverbot in Deutschland. Dies führt auch in den folgenden Jahren bis 1938 für die geflohenen Künstler zum Berufsverbot. Für viele bedeutet dies, wenn sie Engagements haben und bekommen Exil in Ländern, wie Tschechoslowakei, Frankreich, Holland, England oder Schweiz. Diese Länder sind in den wenigstens Fällen begeistert, da ja auch sie eine eigene Kulturszene haben, die von der Konkurrenz nicht gerade begeistert ist und ihre Filme auch weiterhin nach Deutschlands exportieren wollen.

In Deutschland wird die Selbsthilfeorganisation „Kulturbund Deutscher Juden“ für vom Berufsverbot betroffene jüdische Künstler gegründet. Von den Behörden wurde der bis 1941 geduldete Kulturbund zur Kontrolle und zur Isolierung der jüdischen Künstler benutzt. Dort durften nur jüdische Künstler aktiv sein.

Jude | Jüdin

Für Juden besteht in Deutschland ab dem Februar 1933 praktisch Berufsverbot – ausser sie erhalten eine Sondergenehmigung. Für jüdische Künstler gibt es in Deutschland von nun nur noch eine Möglichkeit zu arbeiten; im Kulturbund Deutscher Juden.

„Der Kulturbund Deutscher Juden“ war im nationalsozialistischen Deutschland eine von jüdischen Initiatoren ins Leben gerufene Selbsthilfeorganisation für vom Berufsverbot betroffene jüdische Künstler. Von den Behörden wurde der bis 1941 geduldete Kulturbund zur Kontrolle und zur Isolierung der jüdischen Künstler benutzt.“ Im August 1935 werden die Einzelbünde gezwungen, sich bis zum August 1935 im Reichsverband „jüdischer Kulturbünde in Deutschland“ (RJK) zusammenzuschließen.

Anhand des Hamburger Kulturbundes lässt sich exemplarisch die Vielfalt des Kulturprogramms und seiner Konsequenzen zeigen: „Das Veranstaltungsprogramm umfasst Theater- und Opernaufführungen, Konzerte, Kleinkunstveranstaltungen, Filmvorführungen, Vorträge und Ausstellungen. Um jeden Austausch zwischen der jüdischen und der nicht-jüdischen Kulturwelt zu unterbinden, werden Nicht-Juden bei den Veranstaltungen des Kulturbundes weder als Besucher noch als Mitwirkende zugelassen. Auch dürfen der Kulturbund im Rahmen seiner Veranstaltungen immer seltener Arbeiten solcher Autoren und Komponisten aufführen, die als besonders „deutsch“ galten…“

So bleibt meistens nur das Exil, sofern dies finanziell möglich ist. Andere wollen erst einmal abwarten, bis der „Nazispuk“ vorrüberzieht. Und dies waren nicht wenige.

Nach den Novemberpogromen im Jahre 1938 wurden die meisten Einrichtungen zur Schließung gezwungen. Nur der Berliner Kulturbund erhielt aus propagandistischen Gründen von Joseph Goebbels die Erlaubnis, weiter tätig zu sein. Der RJK wurde 1939 aufgelöst, an seine Stelle trat der aus dem Berliner Kulturbund hervorgegangene „Jüdische Kulturbund in Deutschland e. V.“, der alle jüdischen Kulturveranstaltungen verantwortete und selbst durchführte. Außerhalb von Berlin fanden damit nur noch selten Veranstaltungen statt. Die Flucht vieler bedeutender jüdischer Künstler trug ein Übriges zum Niedergang des Kulturbundes bei. Am 11. September 1941 wurde der Bund von der Gestapo aufgelöst. Viele seiner Mitglieder und Funktionäre, darunter auch der Gründer, Kurt Singer, wurden deportiert und im Holocaust ermordet.

 

Halb | Viertel Jude

Aus heutiger Sicht fällt es schwer über diese Bezeichnung auch nur zu schreiben. Denn auch hier finden wir alle erdenklichen Lebenswege, die von Exil, Sondergenehmigungen, Berufsverbot etc erzählen. Definiert wird die juristische Situation mit den „Nürnberger Rassengesetze“ 1935. So wird eine Schauspielerin „erst“ 1937 aus der Reichskulturkammer ausgeschlossen, was das Berufsverbot zu Folge hat.

Hertha Feiler, die Frau von Heinz Rühmann erhält eine Sondergenehmigung, die jedoch jederzeit zurückgenommen werden kann und schafft es eben Kriegsende auf die „Gottbegnadeten-Liste“.

 

Exil

Viele Menschen, Juden und politisch Verfolgte gehen, wenn sie die Möglichkeiten haben ins Exil. Dass dies nicht ganz so einfach ist zeigt die Veränderung des „Reichsflucht Gesetzes“, aus dem Jahre 1931, das in der Wirtschaftskrise eingeführt wurde.

Was bedeutet das Gesetz über Änderung der Vorschriften über die „Reichsfluchtsteuer“ vom 18. Mai 1934 für Menschen, die ins Exil gehen wollen?

Eine schwerwiegende Veränderung besteht darin, dass 1934 die genannte Vermögensgrenze von vorher 200.000 Reichsmark auf nunmehr 50.000 Reichsmark herabgesetzt wird. Zudem werden die Bemessungsgrundlagen zu Ungunsten der Emigranten verändert. Damit ist ein weit größerer Personenkreis von der Zwangsabgabe betroffen. Die Reichsfluchtsteuer, die ursprünglich auf diejenigen zielte, die freiwillig und um die eigene Steuerlast zu mindern ins Ausland übersiedelten, trifft nun hauptsächlich die Juden, die aufgrund von Gewalt, KZ-Haft und Beeinträchtigung ihrer Erwerbstätigkeit (bis hin zum Beschäftigungsverbot) ihr Heimatland verlassen wollen oder müssen.

Vor 1933 ist das Steueraufkommen aus der Reichsfluchtsteuer wenig bedeutsam; Sie beträgt im zweiten Rechnungsjahr nur knapp 1 Million Reichsmark. Mit Beginn der durch Terror eingeleiteten Fluchtbewegung wird die Reichsfluchtsteuer zu einem bedeutenden Teil im Reichshaushalt. Insgesamt zieht der NS-Staat durch die Fluchtsteuer 941 Millionen Reichsmark ein. Nach Schätzungen stammt diese Summe zu über 90 % von rassenideologisch verfolgten Emigranten.

Erhebungszeitraum Steueraufkommen in Reichs-Mark

  • 1932 | 33       1.000.000,–
  • 1935 | 36       45.000.000,–
  • 1936 | 37       70.000.000,–
  • 1937 | 38       81.000.000,–
  • 1938 | 39       342.000.000,–

Wie verläuft der Weg ins Exil?

Eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ des Finanzamts, mit der die Zahlung der Reichsfluchtsteuer und anderen Steuern bestätigt wird, wist die Voraussetzung zur legalen ständigen Ausreise. Bei Verdacht einer Ausreiseabsicht können die Devisenstellen der Finanzämter ab 1934 eine Sicherheitsleistung in Höhe der geschätzten Reichsfluchtsteuer fordern. Ein engmaschiges Netz entsteht, um Fluchtabsichten aufdecken zu können: Die Reichspost meldet Nachsendeaufträge von Juden, Spediteure sollen Umzüge melden, Notare Immobilienverkäufe anzeigen und Lebensversicherungen erbetene Rückkäufe melden. Mit der Gestapo wird Post- und Telefonüberwachung einzelner Verdächtigter vereinbart.

Mit der Zahlung der Reichsfluchtsteuer ist jedoch nicht verbunden, dass das weitere Vermögen und Hab und Gut ins Exil mitgenommen werden kann. Die Freigrenze für Devisen wird 1934 auf 10 Reichsmark festgesetzt. Bank- und Wertpapierguthaben werden auf Sperrkonten übertragen und können nur gegen hohe Abschläge ins Ausland transferiert werden. Für Umzugsgut, das nach dem 1. Januar 1933 angeschafft worden ist, muss eine so genannte Dego-Abgabe bei der Deutschen Golddiskontbank entrichtet werden. Detaillierte Informationen unter Wikipedia.

Sondergenehmigung

Volker Koop betont in seinem Buch – „Wer Jude ist, bestimme ich“. „Ehrenarier“ im Nationalsozialismus – dass es sich bei diesen ganzen Regelungen um Ausnahmen handelte. Die Bedeutung, die dem zukommt, wird allein dadurch deutlich, dass sich Adolf Hitler die Entscheidungskompetenz in solchen Fragen vorbehielt. Hermann Görings selbstherrliche Behauptung, die dem Buch den Titel gibt („Wer Jude ist, bestimme ich“), war mithin völlig unzutreffend.

Lediglich Joseph Goebbels gelang es, weitgehend selbst darüber zu entscheiden, ob „Mischlinge“ oder „Jüdisch Versippte“ Mitglieder der Reichskulturkammer werden bzw. bleiben durften. So wird die Frau der Komponisten Franz Lear zur „Ehrenarierin“ ernannt und die Hertha Feiler, die Ehefrau von Heinz Rühmann auf die „Gottbegnadeten-Liste“ aufgenommen.

 

links | sozialistisch | kommunistisch vor 1933

Am härtesten triff es 1933 die politischen Gegner der Nationalsozialisten. Kommunisten und Sozialdemokraten werden schon gleich zu Beginn verfolgt, gedemütigt, misshandelt, in den ersten Konzentrationslager eingesperrt oder einfach ermordet. Es folgen Exil, Untertauchen und in Widerstandsgruppen arbeiten oder sich anpassen, sich mit der Situation arrangieren und weitermachen – eventuell mit einem Klos im Hals, hoffend, dass der „Nazispuk“ sich in Luft auflösen wird – einfach überleben beziehungsweise leben und arbeiten wollen. Sich etwas gönnen nach der harten Wirtschaftkrisenzeit.

 

 

Schwul

„Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB)“ existiert vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellt sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1935 verbietet er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (von 1935 bis 1969 war dies nach § 175b strafbar). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. Am 1. September 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem und zehn Jahren Zuchthaus.“

Erst 1969 kommt es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform des Paragraph § 175 StGB. Seitdem sind nur noch sexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Handlungen bei 14 Jahren liegt. Erst nach der Wiedervereinigung wird 1994 der § 175 auch für das Gebiet der alten Bundesrepublik ersatzlos aufgehoben. Detaillierte Informationen bei Wikipedia.

 

 

Widerstand

 

 

KZ | Arbeits- oder Vernichtungslager

In den Arbeitslagern werden neben den politischen Gegner am Anfang der Nazi-Herrschaft vor allem Kabarettisten und Schriftsteller eingewiesen, die sich in der Weimarer Zeit permanent lustig über die Nationalsozialisten machten, misshandelt und gedemütigt – sofern man ihnen habhaft wurde. Viele können noch rechtzeitig nach Österreich flüchten. Doch spätestens nach dem Anschluss Österreichs werden viele Kabarettisten ins KZ inhaftiert und werden dort, sofern sie nicht durch prominente Fürsprache freikommen und ins Exil gehen können, schikaniert, gedemütigt, der körperlichen Brutalität der Willkür ausgesetzt und zum Teil ermordet

In Deutschland traf es 1933 zum Beispiel den Prominenten Carl von Ossietzky, Herausgeber der „Die Weltbühne“, eine Wochenzeitschrift für Politik, Kunst und Wirtschaft. Nach dem Anschluss Österreichs ereilte den Schauspielern Paul Morgan und Fritz Grünbaum das gleiche Schicksal. Sie wurden ermordet durch Misshandlungen und starben entkräftet an „Lungentuberkulose“ oder „Lungenentzündung“.

 

 

Kriegsteilnehmer 1914-1918

Viele Künstler nehmen am Ersten Weltkrieg teil. Wie sich dies auf ihren weiteren Lebenslauf auswirkt kann man meist nur erahnen. Es finden sich jedoch viele darunter, die nach 1933 ins Exil gehen, sofern dies für sie ökonomisch möglich ist und andere, die nun erst recht darauf bestehen „Deutsche“ zu sein, da sie für dieses Land – ihr Land – im Ersten Weltkrieg gekämpft hatten.

 

 

 

Ermordet

Hier finden sie alle die im Archiv befindlichen Personen, die während der Herrschaft des 3. Reiches eines unnatürlichen Todes sterben. Sie verrecken in Arbeitslagern an Unterernährung, werden in den Vernichtungslagern vergast/ermordet, durch Euthanasie-Programme oder durch den Galgen nach einer „Gerichtsverhandlung“ hingerichtet, durch Misshandlung gesundheitlich so geschunden, dass sie an deren Folgen sterben, werden in den Hungertod getrieben, nur weil sie Juden sind oder werden durch den Gegner hingerichtet, da sie der Kollaboration für schuldig gesprochen werden.

 

 

 

Selbstmord

Für den vollzogenen Suizid zwischen 1933 und 1945 gibt es wohl tausend Gründe – die meisten aus unserer heutigen Sicht nachzuvollziehen. Es zeigt sich hier bei einige Lebensläufen, dass der soziale Status nicht vor Selbstmord schützt.

 

 

 

In Partei SS oder sonstiger NS-Organisation

Wer tritt wann und eventuell warum in Nationalsozialistische Organisationen ein. Einige sind schon aktive Mitglieder der Partei vor der Machtübernahme, andere treten danach in die Partei ein um eventuell lukrative Filmprojekte zu ergattern. Ein Regisseur wird 1939 Präsident der Reichsfilmkammer ein Musiker 2 Jahre später wieder aus der Partei geworfen. Andere sind in der SS und auch aktiv im Kriegend sterben dort auch. Nach 1933 geht es selten um Überzeugung. Es geht meist um den eigenen Vorteil.

 

 

 

Truppenbetreuung

Als Abwechslung und Ablenkung im Krieg unterhalten viele Künstler die Soldaten in sogenannten K.d.F.-Fronttheatern. Es sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht die ganz grossen Stars jener Zeit, die dort auftreten, eher die zweite oder dritte Garde. Einige treten auch bei Bunten Abenden im Vernichtungslager Auschwitz auf – jedoch nur einer bestätigt dies nach dem Krieg: Dieter Borsche. Truppenbetreuung gab es auch auf Seiten der Alliierten. Geflüchtete Deutsch engagierten sich sowohl bei Veranstaltungen für die kämpfende Truppe als auch wie Hannes Schneider als Ausbilder für die 10. US-Gebirgsdivision. viele dennoch nicht.

 

 

 

„Jud Süß“ Mitwirkende

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Gottbegnadeten-Liste | Staatsschauspieler

„Die Reichskulturkammer hat 140.000 Mitglieder, aber nur knapp über 1.000 davon halten Hitler und Joseph Goebbels für unersetzlich. Es sind Musiker, Komponisten, Dirigenten, Sänger, Schriftsteller, Schauspieler, Drehbuchautoren, Regisseure, Architekten, Bildhauer und Maler. Um die „Elite“ der deutschen Kunstschaffenden zu schützen, werden sie vom Kriegsdienst freigestellt. Aus verschiedenen seit 1939 zusammengestellten Listen entsteht 1943 schliesslich die offizielle „Gottbegnadeten-Liste“. Persönlichkeiten, die nie in Vergessenheit geraten sollten.“ Quelle: Theodor Kellenter, – Die Gottbegnadeten – Hitlers Liste unersetzbarer Künstler, Arndt Verlag 2020

 

 

 

Kriegsteilnehmer 1939-45

Mit der Dauer des Krieges werden auch immer mehr Künstler zur Wehrmacht eingezogen. Einige gehen freiwillig in Militär, andere werden an die Ostfront strafversetzt, wieder andere sind begeisterte Nationalsozialisten für die es selbstverständlich ist für Deutschland zu kämpfen. Vereinzelt gehen auch einige in die Wehrmacht um sich einer Verhaftung durch die Gestapo zu entziehen. Überleben kann man nur sehr viel Glück, manchmal Beziehungen oder durch eine Kriegsgefangenschaft. Die Gnade der „Gottbegnadeten“ besteht nur darin, nicht zum Volkssturm oder zum Militär abkommandiert zu werden. Dem Kriegstod entkommen viele dennoch nicht.

 

 

 

Gestorben im Krieg oder Kriegseinwirkung

Ab Kriegsbeginn sterben immer mehr Kulturschaffende im Krieg oder durch die Kriegeinwirkungen. Einige Schauspieler spielen nicht nur Kriegshelden im Film, sie sind auch an der Front im Einsatz und sterben dort. Die einzigen, die vom Einsatz an der Front sicher sein konnten waren die Unersetzbaren auf der „Gottbenadeten-Liste“. Andere sterben im täglichen Kriegsalltag; Durch Bombenangriffe oder an deren Folgen zum Beispiel Schrapnell-Verletzungen, durch die Vergewaltigung sowjetischer Soldaten oder dem Versuch dies zu verhindern. Bei einigen bricht die Biografie von einem Tag zum anderen radikal ab, dass man fast von einem Kriegseinwirkungs-Schicksal ausgehen kann.

 

 

 

Auftrittsverbot nach 1945

Viele Bereichen sich während der 12 Jahre des Tausendjährigen Reichs. Schaupieler spielen in Propaganda- oder Antisemitischen Filmen mit, bereichern sich bei der Arisierung, auch weil Juden für die Flucht ihr Eigentum unter Wert verkaufen müssen. So dauert es bis zur Entnazifizierung bis Verbote aufgehoben oder gar verlängert werden.

Gustav Gründgens, in einem sowjetischen Speziallager interniert wir durch Kollegen, vor allem durch den Kommunisten Ernst Busch entlastet und steht bereits 1946 wieder auf der Bühne. Heinrich George im ebenfalls russischen Speziallager Hohenschöhausen bei Berlin interniert, wird von einem Schauspielkollegen denunziert, obwohl er seine Vater durch die Arbeit am Theater vor dem Vernichtungslager bewahrt, verliert während der Haft 40 Kilo, erleidet eine Blinddarmentzündung und stirbt.

 

 

 

Inhaftiert nach 1945

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Interessanter Lebenslauf

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Stummfilm

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Unbekannt

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