Exil
Viele Menschen, Juden und politisch Verfolgte gehen, wenn sie die Möglichkeiten haben ins Exil. Dass dies nicht ganz so einfach ist zeigt die Veränderung des „Reichsflucht Gesetzes“, aus dem Jahre 1931, das in der Wirtschaftskrise eingeführt wurde.
Was bedeutet das Gesetz über Änderung der Vorschriften über die „Reichsfluchtsteuer“ vom 18. Mai 1934 für Menschen, die ins Exil gehen wollen?
Eine schwerwiegende Veränderung besteht darin, dass 1934 die genannte Vermögensgrenze von vorher 200.000 Reichsmark auf nunmehr 50.000 Reichsmark herabgesetzt wird. Zudem werden die Bemessungsgrundlagen zu Ungunsten der Emigranten verändert. Damit ist ein weit größerer Personenkreis von der Zwangsabgabe betroffen. Die Reichsfluchtsteuer, die ursprünglich auf diejenigen zielte, die freiwillig und um die eigene Steuerlast zu mindern ins Ausland übersiedelten, trifft nun hauptsächlich die Juden, die aufgrund von Gewalt, KZ-Haft und Beeinträchtigung ihrer Erwerbstätigkeit (bis hin zum Beschäftigungsverbot) ihr Heimatland verlassen wollen oder müssen.
Vor 1933 ist das Steueraufkommen aus der Reichsfluchtsteuer wenig bedeutsam; Sie beträgt im zweiten Rechnungsjahr nur knapp 1 Million Reichsmark. Mit Beginn der durch Terror eingeleiteten Fluchtbewegung wird die Reichsfluchtsteuer zu einem bedeutenden Teil im Reichshaushalt. Insgesamt zieht der NS-Staat durch die Fluchtsteuer 941 Millionen Reichsmark ein. Nach Schätzungen stammt diese Summe zu über 90 % von rassenideologisch verfolgten Emigranten.
Erhebungszeitraum Steueraufkommen in Reichs-Mark
- 1932 | 33 1.000.000,–
- 1935 | 36 45.000.000,–
- 1936 | 37 70.000.000,–
- 1937 | 38 81.000.000,–
- 1938 | 39 342.000.000,–
Wie verläuft der Weg ins Exil?
Eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ des Finanzamts, mit der die Zahlung der Reichsfluchtsteuer und anderen Steuern bestätigt wird, wist die Voraussetzung zur legalen ständigen Ausreise. Bei Verdacht einer Ausreiseabsicht können die Devisenstellen der Finanzämter ab 1934 eine Sicherheitsleistung in Höhe der geschätzten Reichsfluchtsteuer fordern. Ein engmaschiges Netz entsteht, um Fluchtabsichten aufdecken zu können: Die Reichspost meldet Nachsendeaufträge von Juden, Spediteure sollen Umzüge melden, Notare Immobilienverkäufe anzeigen und Lebensversicherungen erbetene Rückkäufe melden. Mit der Gestapo wird Post- und Telefonüberwachung einzelner Verdächtigter vereinbart.
Mit der Zahlung der Reichsfluchtsteuer ist jedoch nicht verbunden, dass das weitere Vermögen und Hab und Gut ins Exil mitgenommen werden kann. Die Freigrenze für Devisen wird 1934 auf 10 Reichsmark festgesetzt. Bank- und Wertpapierguthaben werden auf Sperrkonten übertragen und können nur gegen hohe Abschläge ins Ausland transferiert werden. Für Umzugsgut, das nach dem 1. Januar 1933 angeschafft worden ist, muss eine so genannte Dego-Abgabe bei der Deutschen Golddiskontbank entrichtet werden. Detaillierte Informationen unter Wikipedia.