Halb | Viertel Jude
Aus heutiger Sicht fällt es schwer über diese Bezeichnung auch nur zu schreiben. Denn auch hier finden wir alle erdenklichen Lebenswege, die von Exil, Sondergenehmigungen, Berufsverbot etc erzählen. Definiert wird die juristische Situation mit den „Nürnberger Rassengesetze“ 1935. So wird eine Schauspielerin „erst“ 1937 aus der Reichskulturkammer ausgeschlossen, was das Berufsverbot zu Folge hat.
Hertha Feiler, die Frau von Heinz Rühmann erhält eine Sondergenehmigung, die jedoch jederzeit zurückgenommen werden kann und schafft es eben Kriegsende auf die „Gottbegnadeten-Liste“.